Kontrollausschuss | Beschluss ist rechtswidrig
In der Kontrollausschusssitzung am 16. April 2018 fasste der Kontrollausschuss einen Beschluss zum Prüfbericht der Zinstauschgeschäften der Stadt Salzburg. Der Haken dabei: Da der Kontrollausschuss kein U-Ausschuss ist, kann er Prüfberichte nur zur Kenntnis nehmen oder nicht zur Kenntnis nehmen, aber nichts beschließen. Jetzt ist klar: Der Beschluss ist rechtswidrig – der Prüfbericht muss erneut im Ausschuss behandelt werden.
SPÖ-Kontrollausschussmitglied Wolfgang Gallei musste zwei Anfragen stellen, um eine klare Antwort von Bürgermeister Preuner zu erhalten: Demzufolge widerspricht die Kenntnisnahme mit Feststellungen - die als Gegenantrag eingebracht wurde und einem Beschluss gleicht - dem Stadtrecht. Eingebracht wurde der Gegenantrag von ÖVP, Neos und FPÖ. „In der Sitzung wurde seitens eines rechtskundigen Vertreters der Magistratsdirektion angemerkt, dass eine Beschlussfassung, die über die Kenntnisnahme hinausgeht, dem Gesetz widerspricht“, schildert Gallei die Vorgänge in der damaligen Sitzung.
Kontrollamtsdirektor ignorierte rechtliche Bedenken
Verwundert ist Gallei darüber, dass der Kontrollamtsdirektor, der an der Sitzung teilnahm, keinerlei Widerspruch äußerte. „Als Jurist und Leiter dieses wichtigen Amtes hätte auch er Widerspruch erheben müssen. Bürgermeister Preuner muss sich auf leitende Mitarbeiter verlassen können. Doch der Kontrollamtsdirektor schien keinen Anstoß daran zu nehmen. Der Beschluss wurde dann ohne Rücksichtnahme auf die rechtliche Fachmeinung des Vertreters der Magistratsdirektion per Dirimierung gefasst“, zeigt sich Gallei schockiert darüber, dass das Stadtrecht einfach ignoriert wurde.
Zwei Anfragen notwendig um Rechtsauskunft zu erhalten
„Seitens des Vertreters der Magistratsdirektion wurde vehement und mehrmals darauf verwiesen, dass dieser Beschluss nicht rechtens ist. Nachdem der Kontrollamtsdirektor diese Bedenken ignorierte, habe ich eine Anfrage gestellt. Rechtssicherheit ist in diesem Fall sehr wichtig. Immerhin ist das ein Präzedenzfall für die Arbeit im Kontrollausschuss“, so Gallei. Auf seine erste Anfrage erhielt Gallei nur die Antwort, dass die Sitzungsführung dem Ausschussvorsitzenden obliegt. Auf die zweite Anfrage zum Thema erhielt Gallei nun die Auskunft von Bürgermeister Preuner, dass der Beschluss dem Stadtrecht widerspricht.
Rechtswidriger Beschluss: Prüfbericht muss erneut vorgelegt werden
In der Stellungnahme des Magistratsdirektors wird empfohlen, den rechtswidrigen Beschluss, der nach wie vor aufrecht ist, durch neuerliche Beratung im Ausschuss aufzuheben. Der betreffende Prüfbericht steht erneut für die kommende Ausschusssitzung am Montag auf der Tagesordnung.