SPÖ setzt Parkplatz-Abzocke ein Ende: Initiative aus Salzburg erfolgreich!


Von der SPÖ in Salzburg angestoßen, in Wien umgesetzt: Eine Gesetzesänderung stoppt die Abzocke mit Besitzstörungsklagen.
Überzogene Zahlungsaufforderungen nach kurzem Halten auf Privatparkplätzen sind in den vergangenen Jahren zu einem Geschäftsmodell geworden. Wer nur kurz wendet oder wenige Minuten hält, bekam Wochen später Post vom Anwalt: Zahlungen von mehreren hundert Euro wurden gefordert, andernfalls drohe eine Besitzstörungsklage. Viele Betroffene zahlten aus Angst vor noch höheren Kosten. Besonders in Salzburg haben sich zahlreiche Menschen über diese Praxis beschwert.
Initiative aus Salzburg gestartet.
„Es ist skandalös, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit hunderten Euro zur Kassa gebeten werden, obwohl oft gar keine echte Besitzstörung vorliegt. Diese Masche war nichts anderes als systematische Abzocke. Von Anfang an war mir klar: Hier braucht es eine Lösung im Sinne der Menschen“, so Daniel Mühlberger, Vorsitzender der SPÖ Sektion in Lehen und Mitglied des SPÖ-Stadt-Salzburg-Bezirksvorstands, von dem die Initiative ursprünglich ausging.
Vom Anliegen zur Gesetzesänderung.
Mühlberger brachte das Thema in Salzburg auf die Agenda, von dort wurde es durch die damalige Nationalratsabgeordnete Michaela Schmidt nach Wien getragen. Mit Erfolg: SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer hat nun eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die diesem Geschäftsmodell endgültig den Riegel vorschiebt. Künftig wird die Berechnungsgrundlage für Besitzstörungsklagen gesenkt, überhöhte Abmahnungen verlieren so ihre Profitbasis.
Politik, die hinhört und handelt.
„Mich haben unzählige Zuschriften aus Salzburg erreicht. Viele Menschen waren verzweifelt, weil sie hunderte Euro für wenige Minuten zahlen sollten. Wir haben das Thema nach Wien gebracht und jetzt eine bundesweite Lösung. Das zeigt: Politik kann Missstände beenden, wenn man genau hinhört und handelt“, erklärt Staatssekretärin Michaela Schmidt. „Der Rechtsweg für berechtigte Besitzstörungsklagen bleibt selbstverständlich weiterhin offen. Gleichzeitig wird Missbrauch verhindert und eine einheitliche Rechtsprechung bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht“.