Wettunternehmergesetz | Was in Vorarlberg geht, wäre auch in Salzburg möglich

Bürgermeister-Stv.in Anja Hagenauer | Es ist eine vertane Chance. Die sture Abwehrhaltung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken der schwarzgrünen Landtagsfraktionen ist in diesem Zusammenhang unverständlich.

Heute wurde im Landtagsausschuss das neue Wettunternehmergesetz für Salzburg diskutiert. Trotz vehementer Forderung der Stadt SPÖ und anderer Institutionen finden sich in der aktuellen Regierungsvorlage wiederum keine verpflichtenden Mindestabstände von Wettbüros zu Kindereinrichtungen und untereinander. „Es ist eine vertane Chance. Die sture Abwehrhaltung aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken der schwarzgrünen Landtagsfraktionen ist in diesem Zusammenhang unverständlich. Umso mehr nachdem Vorarlberg eine bisher lediglich auf Wettterminals beschränkte Bannmeile von hundert Meter demnächst auf 300 Meter ausweitet und diese dann künftig für alle Wettannahmestellen im Land gilt“, betont Bürgermeister-Stv.in Anja Hagenauer.
 
Zudem hat die Salzburger Landeslegistik heute auch klar gesagt, dass eine entsprechende Abstandsregelung  vor dem VfGH auch Bestand haben kann. Letztlich obliegt es dem zuständigen Gesetzgeber hier in seiner Zuständigkeit alle notwendigen Regelungen zu treffen – das hat der Salzburger Landtag heute leider versäumt. „Demgegenüber kann man der schwarzgrünen Landesregierung in Vorarlberg nur gratulieren. An diesem Beispiel sieht man: wo ein Wille, da auch ein Weg“, so Hagenauer abschließend.
 
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