Neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz | Dritte Kind ist nichts wert

Bürgermeister-Stellvertreterin Anja Hagenauer ist entsetzt über das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die Bundesregierung will damit die Mindestsicherung durch die Sozialhilfe neu ersetzen. Das neue Grundsatzgesetz, aufgrund dessen die Länder Ausführungsgesetze zu erlassen haben, lässt kaum Regelungsspielraum zur wirksamen Armutsbekämpfung.  „Die soziale Kälte der schwarz-blauen Bundesregierung erreicht ein neues Niveau. Die Leidtragenden dieses Gesetzes sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft – nämlich die Kinder, Pensionist*innen, Menschen mit Behinderung und Arbeitnehmer*innen mit einem Lohn, der zu gering ist, um davon leben zu können“, steht für Hagenauer fest.

„Es tut mir leid, Ihr drittes Kind ist nichts mehr wert“

„Im neuen Gesetz bekommt man für das dritte Kind mit nur fünf Prozent der Unterstützungssumme fast nichts mehr. Die schwarz-blaue Bundesregierung macht den Wert eines Kinderlebens davon abhängig, wie viele Geschwister es hat“, schüttelt Hagenauer den Kopf.

4050 Euro weniger

Eine Familie mit drei Kindern, einem berufstätigen Elternteil und einem Familieneinkommen von rund 1305 Euro bei monatlichen Wohnkosten von 871 Euro wird im Vergleich zu vorher mit der neuen Regelung rund 4050 Euro weniger pro Jahr erhalten. „Für das dritte Kind und alle weiteren Kinder bekommt die Familie jeweils 142 Euro weniger pro Monat als vorher. Es macht mich krank, dass ausgerechnet bei den Kindern gespart wird“, so Hagenauer.

Armut fördern? Aus gesetzlichen Mindeststandards werden gesetzliche Höchststandards

„Im früheren Gesetz waren Mindeststandards festgelegt, die eingehalten werden mussten. Darüber hinaus stand es den Ländern frei, weitere Leistungen zu erbringen. Im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gibt es Höchststandards. Die dürfen also nicht überschritten werden“, erklärt Hagenauer. „Die Tatsache, dass die Vermeidung und Eindämmung von Armut nicht mehr als Ziel des Gesetzes definiert ist, sagt alles“, so Hagenauer weiter zur neuen Regelung.

Hagenauer erklärt: „Bisher konnten wir beispielsweise die Salzburger Familien mit vierteljährlichen Sonderzahlungen für Kinder in der Höhe von 93 Euro unterstützen. Aufgrund der festgelegten zwölfmaligen Leistung im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz können wir den Familien so nicht mehr helfen.“ Für Hagenauer steht fest: „Das Beispiel zeigt, dass einmal mehr die Kinder die Leidtragenden sind.“

Niemanden zurücklassen

Für Hagenauer ist absolut klar: „Wir dürfen niemanden zurücklassen. Besonders jene, die Hilfe brauchen, sollen sie bekommen.“ Die für Soziales ressortverwantwortliche Bürgermeister-Stellvertreterin Hagenauer erklärt abschließend: „Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz kann noch vom Verfassungsgerichtshof gekippt werden. Darauf hoffe ich.“

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