Angekündigte Bettelverordnung verfassungsrechtlich fraglich
"Mit Skepsis muss ich den angekündigten Amtsbericht von ÖVP-Bürgermeister-Stv. Preuner zur Erlassung einer Durchführungsverordnung betreffend "Stilles Betteln in der Stadt Salzburg" zur Kenntnis nehmen", erklärt SPÖ-Klubvorsitzende Christine Homola. "Auch in der Vergangenheit haben sich Bettelverbote nicht wirklich bewährt. Zudem stellt sich für uns auch die Frage, ob die geplante Verordnung aufgrund der großflächigen Verbotszone überhaupt verfassungskonform wäre", so Homola weiters.
Der Gesetzestext laut § 29 Absatz 2 Landessicherheitsgesetz lautet schließlich nur: "….wenn aufgrund der dort zu erwarteten Anzahl an bettelnden Personen und der Öffentlichen Verhältnisse zu befürchten ist, dass die Benützung des Öffentlichen Ortes durch andere Personen erschwert wird. "Es ist mir daher beispielsweise ein Rätsel, warum stilles Betteln am Mozartplatz erlaubt und am Alten Markt verboten sein soll", ergänzt die SPÖ-Klubvorsitzende Christine Homola abschließend.