SPÖ-Wahlwerbung in städtischen Seniorenwohnhäusern: FPÖ verbreitet völligen Unsinn

Bgm.-Stv. Martin Panosch

Panosch: Kein Vorgabe oder Weisung erlassen - Wahlwerbung grundsätzlich nicht geduldet Als Schwachsinn bezeichnet Bürgermeister-Stellvertreter Martin Panosch, ressortzuständig für die städtischen Seniorenagenden, die jüngste Aussendung von FPÖ-Klubobmann Andreas Schöppl, wonach im Zuge der bevorstehenden Landtagswahl anscheinend nur SPÖ-Politiker in den städtischen Seniorenwohnhäusern Wahlwerbung machen dürfen. "Es ist absolut falsch, dass es so eine Vorgabe oder gar eine neue derartige Weisung von mir auch nur im Ansatz gibt", so Panosch.
 

Grundsätzlich können alle die auf Bundes-, Landes- und Stadtebene für Seniorenheime ressortzuständig sind, das kann eine ÖVP-Baustadträtin ebenso wie ein Bürgerlisten Planungsstadtrat sein, den fünf städtischen Seniorwohnhäusern fachliche Besuche abstatten. Wahlwerbung dürfen aber auch diese Personen keine machen. Nicht Ressortzuständige, dazu zählen alle Gemeinderäte aller (also auch die der SPÖ) Fraktionen, müssen sich vor einem Besuch anmelden. Dann ist es natürlich möglich, sich beispielsweise über die bauliche Substanz u.ä. direkt vor Ort zu informieren. Dieses Vorgehen ist seit Jahrzehnten Usus im Magistrat. Panosch: "Gegen Besuche von politischen Mandataren ist nichts einzuwenden, aber politische Wahlwerbung hat in den Senioreneinrichtungen nichts verloren. Wahlwerbung werde ich von keiner Person in unseren Wohnhäusern dulden! Jeden Gemeinderat (auch wenn es ein SPÖ Mandatar ist), der unangemeldet in einem unserer Seniorenwohnhäuser Wahlwerbung betreibt, werde ich höchstpersönlich des Hauses verweisen."